Die Gehölzwertermittlung
Die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern wird von einem geschulten Fachmann durchgeführt. Sie kommt zur Anwendung um den Schaden nach Autounfall, Vandalismus, Brand, nicht fachgerechter Baumpflege usw. zu berechnen. Die Gehölzwertermittlung ist damit ausschlagend für Schadensersatzzahlungen.
Gehölze sind nach § 94 BGB wesentliche Bestandteile eines Grundstücks, und gemäß § 249 BGB muss der Schadensersatzpflichtige den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der schadenverursachende Umstand nicht eingetreten wäre. Eine Wiederherstellung des Ausgangzustands ist bei größeren Gehölzen in der Regel nicht möglich, daher hat der Geschädigte Anspruch auf eine Ersatzpflanzung und eine Ausgleichszahlung für die verbleibende Wertminderung des Grundstücks.
Die Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch beinhaltet die Ermittlung der Kosten für eine Neupflanzung in einer dem Standort und der Funktion angemessenen Ausgangsgröße (einschließlich Pflanzungskosten, Fahrtkosten und jährlichen Pflegeaufwand). Der Wert des gepflegten und angewachsenen Gehölzes wird während der Herstellungsphase auf den Zeitraum der Herstellung verzinst, und der Sachwert des Gehölzes zum Stichtag wird errechnet. Die Höhe des Schadens kann anhand dieser Berechnungen bestimmt werden, abzüglich eventueller Wertminderungen aufgrund des Alters oder Schäden.
Zur Ermittlung ist ein Ortstermin unausweichlich.
Mein Einsatzgebiet umfasst einen Radius von etwa 100 km rund um Köln. Leistungen werden somit im gesamten Rheinland sowie in angrenzenden Regionen Nordrhein-Westfalens angeboten, unter anderem in Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Aachen, Düren, Euskirchen, Neuss und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden.